Tipp: Wir organisieren gerne eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens.
- Mietvertrag kündigen
- Nachsendeauftrag für die Post beantragen (mind. 2 Wochen vor Umzug)
- Ab-/Ummeldung aller Versicherungen
- Ab-/Ummeldung der Fernwärme/Gas und Strom
- Ab-/Ummeldung von Radio und Fernsehen
- Ab-/Ummeldung von Telefon/Internet
- Ab-/Ummeldung Kindergarten/Schule/einem Hort
- Ab-/Ummeldung Parkerlaubnis
- Ab-/Anmeldung Ihres Hundes
- Zughörige Daueraufträge stornieren oder ändern
- Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden
- Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)
- Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen
- Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen
- Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren
- Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)
- An-, Ab-, Ummeldung des Hauptwohnsitzes
- Ummeldung div. Print-Abbonoementes
- Miet-Endabrechung für die alte Wohnung anfordern
- Mitteilung der Adressänderung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder an das Arbeitsmarktservice
- an Krankenkasse/Pensionsversicherungsanstalt
- an Geldinstitute/Versicherungsunternehmen – melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!
- an das Finanzamt
- an Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/Hort/Universität/Fachhochschule
- bei der GIS
- Vereinen, Klubs, Beihilfestellen, u.a.
Tipp: Ein Umzug kann unter bestimmten Vorraussetzungen steuerlich agbgesetzt werden.